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Pressemitteilung:

Rhein-Erft-Kreis, 22. September 2009

Soziale Standards als Grundlage des Vergaberechts

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen stellt die Broschüre zur Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht vor.
„Es kann nicht sein, dass den Kommunen bei der Bekämpfung der Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen die Hände gebunden werden“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Gabi Frechen. „Menschenrechte sind weltweite Grundrechte und keine Frage des korrekten Dienstwegs. Daher bin ich froh, dass die SPD in der Großen Koalition soziale Standards beim Vergaberecht durchgesetzt hat.“

Im Juli 2007 hat die Stadt Andernach ihre Friedhofsordnung geändert. Darin enthalten war ein Passus, wonach Grabsteine nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie garantiert ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Hintergrund ist der zunehmende Import von Grabsteinen aus Indien, wo Kinder und Erwachsene unter menschenunwürdigen Bedingungen in Steinbrüchen arbeiten.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat der Klage eines Steinmetz gegen die Friedhofsordnung stattgegeben. Die Begründung lautet, dass die Friedhofsordnung in den „fehlenden gemeindlichen Regelungskompetenzen“ ihre Schranken finde. Zu deutsch: Kommunen dürfen keine Grabsteine verbieten, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden.

Für Gabi Frechen hat das Urteil scharf kritisiert und auf eine schnelle Umsetzung der Modernisierung des Vergaberechts gedrängt. Das ist mit der Umsetzung der Artikel 26 und 38 der europäischen Vergaberichtlinien gelungen.

In einer Broschüre des Deutschen Städtetages, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden praktische Hinweise für die öffentlichen Träger angeboten. Die Beschaffung von Produkten, die unter ausbeuterischen Bedingungen, insbesondere durch Kinderarbeit, hergestellt werden, kann somit zukünftig auch von Kommunen ausgeschlossen werden.

Gabi Frechen sieht in der Modernisierung des Vergaberechts einen wichtigen Schritt für die Kommunen: „Zukünftig können auch Kommunen die Wahrung der Menschenrechte als Ausschreibungskriterium nennen. Ein Urteil wie das des Oberverwaltungsgerichts Koblenz wird es damit in Zukunft nicht mehr geben.“

Die Broschüre zur Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht stellt Gabi Frechen auf ihrer Homepage www.gabi-frechen.de zum Download zur Verfügung.


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